Erstinformation
gemäß § 15 VersVermV und § 12 FinVermV
Angaben gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), sowie § 2 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Moritz Borgmann
WEITSICHT Investment
Kaistraße 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0174 1772307
E-Mail: info@weitsicht-investment.de
Tätigkeitsart
Ich bin tätig als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (offene Investmentvermögen)
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
40198 Düsseldorf
Versicherungsnummer: SV 75700336
Räumlicher Geltungsbereich: EU-weit
1. Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO)
Registrierungsnummern
§ 34d GewO: D-NJAH-1IKDR-29
§ 34f GewO: D-F-119_WGLW-71
Registerstelle
Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden bei
Deutscher Industrie- und Handelskammer (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 585 0
Internet: www.vermittlerregister.info
Erlaubnisbehörde
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Beratungsangebot
Ich biete eine Beratung an.
Art der Vergütung
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen erfolgt ausschließlich als in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzanlagen erfolgt ausschließlich als Courtage, die im jeweiligen Produkt enthalten ist und vom Produktanbieter gezahlt wird. Es werden derzeit keine gesonderten Honorare vom Kunden in Rechnung gestellt.
Beteiligungen
Ich halte keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital meines Unternehmens.
Schlichtungsstellen
Bei Streitigkeiten können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
2. Immobilienvermittlung (§ 34c GewO)
Erlaubnis und Aufsichtsbehörde
Ich bin Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.
Erteilt und beaufsichtigt durch:
Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt, Abteilung Gewerbliche Angelegenheiten Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf
Register
Für die Tätigkeit als Immobilienmakler besteht kein Eintrag im Vermittlerregister. Ein solches Register existiert für Immobilienmakler nicht. Die oben unter Abschnitt A genannten Registrierungsnummern beziehen sich ausschließlich auf die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung.
Berufsrechtliche Regelungen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de
Art der Vergütung
Ich werde als Immobilienmakler auf Grundlage eines Maklervertrages tätig. Die Vergütung erfolgt ausschließlich erfolgsabhängig als Provision im Falle des Zustandekommens des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages. Die konkrete Höhe der Provision inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer wird im jeweiligen Maklervertrag ausgewiesen.
Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Verbraucher gelten die Regelungen der §§ 656c und 656d BGB zur Teilung der Maklerprovision.
Form des Maklervertrages
Maklerverträge über den Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform.
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Maklerverträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung erhalten Sie mit dem Maklervertrag.
Hinweis nach dem Geldwäschegesetz
Als Immobilienmakler bin ich Verpflichteter im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Ich bin daher gesetzlich verpflichtet, die Vertragsparteien vor Abschluss eines Kaufvertrages zu identifizieren, entsprechende Ausweisdokumente einzusehen und zu dokumentieren sowie die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Die erhobenen Daten werden für die gesetzliche Dauer von fünf Jahren aufbewahrt.